Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer auf Länderebene, Sie wird nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt und fällt bei jedem notariellen Grundstückskaufvertrag an. Sie unterscheidet sich vom Bundesland, in dem sich die Immobilie befindet. Sie ist mit 3,5% (Bayern und Sachsen) am niedrigsten und mit 6,5% (z.B. Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Saarland) am höchsten, die anderen Länder liegen dazwischen.
Die Grunderwerbsteuer berechnet sich prozentual auf den im notariellen Kaufvertrag festgelegten Kaufpreises.
Folgende Liste zeigt die aktuell gültigen Grunderwerbsteuersätze (Stand: 2022) in Deutschland:
- 5,0 % Baden-Württemberg
- 3,5 % Bayern
- 6,0 % Berlin
- 6,5 % Brandenburg
- 5,0 % Bremen
- 4,5 % Hamburg
- 6,0 % Hessen
- 6,0 % Mecklenburg-Vorpommern
- 5,0 % Niedersachsen
- 6,5 % Nordrhein-Westfalen
- 5,0 % Rheinland-Pfalz
- 6,5 % Saarland
- 3,5 % Sachsen
- 5,0 % Sachsen-Anhalt
- 6,5 % Schleswig-Holstein
- 6,5 % Thüringen