Pflegeimmo NEWS

Revolution im Wohnungsbau:
Bundesregierung führt degressive AfA wieder ein

Die Rückkehr der degressiven AfA: Ein strategischer Schachzug zur Belebung des deutschen Wohnungsmarktes.

Gute Nachrichten für Investoren in Pflegeimmobilien: Die Bundesregierung hat die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) für neu errichtete Wohngebäude wieder eingeführt

22.03.2024

Die deutsche Bundesregierung hat mit der Einführung der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) im Rahmen des Wachstumschancengesetzes einen entscheidenden Schritt zur Belebung der Bau- und Immobilienbranche gemacht.

Durch diese Neuregelung, die rückwirkend zum 1. Oktober 2023 gilt, erhalten Investoren und Bauherren von Wohngebäuden neue, attraktive Anreize, die den Wohnungsbau in Deutschland nachhaltig fördern sollen.
Was bedeutet die degressive AfA für Investoren?
Die degressive AfA erlaubt es, jährlich fünf Prozent der Investitionskosten für neu errichtete Wohngebäude steuerlich geltend zu machen, und das sechs Jahre lang. Dies führt zu einer schnelleren Refinanzierung, sowie einer besseren Gesamtrendite und somit zu einem deutlichen Vorteil für Investoren. Anders als bei der linearen Abschreibung, die dieses Jahr bereits von zwei auf drei Prozent erhöht wurde, ermöglicht die degressive AfA eine anfänglich höhere Abschreibung, die den tatsächlichen Wertverzehr der Immobilien besser abbildet.

Besonders Praktisch: Die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt zur linearen AfA zu wechseln, erlaubt es Investoren, ihre steuerliche Strategie an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen, um so ihre langfristige Investitionsrendite zu optimieren. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll in einem sich schnell wandelnden Marktumfeld, wo Anpassungsfähigkeit ein Schlüssel zum Erfolg ist.

Degressive AfA Beispielrechnung: Eine Investition von 400.000 €

  • Bei 400.000 Euro Investitionskosten kann der Investor im ersten Jahr 20.000 Euro (5 Prozent von 400.000 Euro) steuerlich abschreiben
  • im zweiten Jahr sind dann 19.000 Euro abschrei-bungsfähig (400.000 Euro abzüglich der 20.000 Euro vom ersten Jahr = 380.000 Euro Restwert).
  • Innerhalb von sechs Jahren nach Fertigstellung/Erwerb der Immobilie kann der Investor so rund 106.000 Euro steuerlich geltend machen
Funktionsweise
Sie können im ersten Jahr nach Fertigstellung der Pflegeimmobilie
5 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend machen

In den folgenden Jahren können Sie jeweils 5 Prozent des Restwertes abschreiben.
Zeitraum
Das Objekt muss nach dem
01. Oktober 2023 und vor dem
30. Sptember 2029 gebaut worden sein

Entscheidend hierbei ist Datum das Baubeginns, nicht das Datum an dem der Bauantrag eingereicht wurde
Gebäude müssen Effizienz-Standard 55 erreichen, um für die neu beschlossene degressive AfA in Frage zu kommen

Die Kennzahl 55 gibt an, dass das Effizienzhaus nur 55 % Primärenergie benötigt, verglichen mit einem Referenzgebäude (auf die Glühbirne klicken, um mehr zu erfahren)
Ein wesentlicher Vorteil der neuen Regelung ist, dass es keine Baukostenobergrenzen gibt. Die Möglichkeit, ab dem ersten Jahr bereits fünf Prozent der Investitionskosten abzuschreiben und in den folgenden Jahren fünf Prozent des Restwertes, bietet eine signifikante steuerliche Erleichterung.
Beschleunigung und Stabilisierung
Kapitalanleger, Bauunternehmen und Projektentwickler profitieren gleichermaßen von den steuerlichen Vorteilen des neuen Gesetzes; Das Wachstumschancengesetz bietet nun einen ausgleichenden Anreiz, um den Herausforderungen wie gestiegenen Zinssätzen, Preisanstiegen, dem Mangel an Bauland sowie Engpässen bei Materialien und Fachkräften entgegenzuwirken. Durch gezielte steuerliche Vorteile schafft es signifikante Erleichterungen und fördert die Umsetzung von Bauvorhaben, die zuvor aufgrund dieser wirtschaftlichen und logistischen Schwierigkeiten ins Stocken geraten waren. Zusätzlich trägt es dazu bei, die durch geopolitische Unsicherheiten, wie den Konflikt zwischen Russland und der Ukraine, verschärften Bedingungen zu mildern, indem es Investitionen in den Wohnbau attraktiver macht und so einen positiven Impuls für die gesamte Bauwirtschaft setzt.

Anreize für das gesamte Spektrum des Immobiliensektors zu setzen, signalisiert einen möglichen Nachfrageüberschuss in den kommenden Jahren, hin bis 2029.
Investoren sollten diese Möglichkeit jetzt nutzen, indem sie die spezifischen Vorteile der degressiven AfA in ihre Finanzplanung integrieren und auf diese Weise ihre steuerliche Belastung minimieren. Darüber hinaus bietet die Kombination mit anderen Förderungen, wie der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, eine zusätzliche Ebene steuerlicher Optimierung, die die Gesamtrendite der Investition weiter verbessern kann
Das wichtigste Zusammengefasst:
Abschreibungssätze:
  • 5 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr
  • 5 Prozent des Restwertes in den folgenden Jahren

Flexibilität:
  • Wechsel zur linearen AfA jederzeit möglich (diese wurde von 2% auf 3% erhöht)

Zeitrahmen:
  • Gilt für Baubeginne zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029

Beim Erwerb einer Immobilie:
  • Vertragsabschluss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029

Kombination mit Sonderabschreibung:
  • Möglich für energieeffiziente Neubauten (EES 55)
  • Baukostenobergrenze: 5.200 Euro pro m²

Weitere Neuerungen:

Verbesserungen der Sonderabschreibung:
  • Verlängerung des Anwendungszeitraums bis Ende September 2029
  • Erhöhung der Baukostenobergrenze von auf 5.200 Euro pro m²
  • Erhöhung der begünstigten Herstellungs-/Anschaffungskosten auf 4.000 Euro pro m²

- News Editorial von Siawash Danshian

Beim Neubau besteht die Pflegeeinrichtung noch nicht in ihrer Gänze und ist somit ein fertiges Konzept, welches sich noch im Bau befindet. Investoren können die einzelnen Apartments im Voraus erwerben und profitieren bei der Auswahl vom first-mover-advantage (Recht des Schnelleren).
Interesse an einer Investition in
Pflegeimmobilien geweckt?
Wir vermarkten aktuell mehr als 500 Pflegeapartments und 150 Betreute Wohnungen an über 30 Standorten in Deutschland