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Investoren können im Bedarfsfall auf die Pflegeimmobilie
oder eine andere des Betreibers zugreifen. Sollten Sie derzeit auf der Suche nach einem Pflegeplatz für sich oder eine verwandte Person sein, werden Sie bevorzugt vor regulären Mietern untergebracht
Investoren können im Bedarfsfall auf die Pflegeimmobilie
oder eine andere des Betreibers zugreifen. Sollten Sie derzeit auf der Suche nach einem Pflegeplatz für sich oder eine verwandte Person sein, werden Sie bevorzugt vor regulären Mietern untergebracht
Wer von einem Pflegeapartment spricht, meint im Allgemeinen eine Eigentumswohnung innerhalb einer Pflegeeinrichtung. Diese Immobilien können von Investoren erworben werden, die damit innerhalb der Gemeinschaft zu Eigentümern der Immobilie werden.
Das Besondere an dieser Investitionsform ist (neben der Immobilie) der sogenannte Generalmietvertrag, der üblicherweise eine Laufzeit von 20-30 Jahren hat und vorab mit einem Betreiber der Pflegeeinrichtung abgeschlossen wird (z.B. DRK, Caritas, Johanniter, Korian, Alloheim usw.). Dieser Betreiber mietet bzw. pachtet das komplette Objekt über den gesamten Zeitraum und übernimmt alle Verantwortungen und Vermietungsaufgaben wie z.B. Belegung, Instandhaltungen und Reparaturen.
Der Betreiber kümmert sich um die Pflegedienstleistung der Bewohner und ist rechtlich gesehen Ihr Mieter, der die Mietflächen auf eigene Verantwortung und eigenem unternehmerischen Risiko mit pflegebedürftigen Personen belegt. Für den Eigentümer der Pflegeimmobilie bedeutet der langfristige Mietvertrag extrem geringe Verpflichtungen und ein Anspruch auf Miete, auch bei Leerstand der Einheit. In den meisten Fällen werden mit den Betreibern so genannte Double oder Tripple Net Lease Verträge abgeschlossen, die die Verantwortung rund um Pflege und Instandhaltung an den Betreiber übertragen und diesen zu laufenden Investitionen in das Objekt verpflichten.
Die entstehenden monatlichen Mieteinnahmen werden von der Hausverwaltung eingenommen, kontrolliert und an die Eigentümer der Pflegeimmobilie ausgeschüttet.
Es gibt zwei Hauptarten von Pflegeimmobilien: förderungswürdige und nicht förderungswürdige Objekte. Förderungswürdige Pflegeimmobilien, wie stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize und psychiatrische Einrichtungen, erhalten staatliche Unterstützung. Dies macht sie besonders attraktiv für Investoren, da sie geringere Ausfallrisiken bieten. Nicht förderungswürdige Pflegeimmobilien, wie altersgerechtes Wohnen, werden hingegen vollständig von den Bewohnern finanziert und bieten keine staatliche Unterstützung.
Der Mietvertrag besteht nicht direkt mit dem Einwohner des Zimmers, sondern mit einem erfahrenen und renommierten Betreiber für Pflegeimmobilien. Meist handelt es sich um langfristige Mietverträge mit einer Dauer von mindestens 20-30 Jahren (mit Option auf Verlängerung). Es ist dabei egal, ob das eigene Appartement belegt ist oder eine Zeit lang leer steht. Die vertraglich garantierte Miete wird vom Pflegeheimbetreiber in beiden Fällen gezahlt.
All das geschieht mit automatischen Mietanpassungen und nahezu ohne die ansonsten typischen Aufwände für Verwaltung und Instandhaltung. Kontakte mit den Mietern entfallen sogar komplett. Der Betreiber kümmert sich um die gesamte Verwaltung der Immobilie, sowie die Instandhaltungsarbeiten. Für den Investor entsteht deutlich weniger Vermietungs- bzw. Verwaltungsaufwand als bei einer vermieteten Eigentumswohnung.
Bei Pflegeimmobilien handelt es sich (mit einigen wenigen Ausnahmen) zudem um staatlich geförderte Sozialimmobilien mit renditestarker Kapitalanlage, deren Mieten aufgrund der gesetzlichen Regelungen bis zu 100% durch staatliche Kostenträger (Pflegeversicherung oder Sozialhilfeträger) refinanziert werden. Außerdem erhalten Sie von unseren Betreibern meist ein bevorzugtes Belegungsrecht, das auch Ihre Angehörigen im Bedarfsfall einschließt.
Dabei profitiert der Investor von inflationsgeschützten, regelmäßigen und sicheren Mieteinnahmen, zuzüglich Wertsteigerungen des Objekts. Zudem gibt es Vorzüge im Belegungsrecht. Eigentümer von Appartements im Seniorenheim können später im Alter selbst darin wohnen.
Bei förderungswürdigen Einrichtungen sind die Mieten
SGB XI gefördert, was nichts anderes bedeutet, als dass der Staat im Falle
eines Ausbleibens von Mietzahlungen seitens des Mieters, für diesen
Einspringt und die Miete zahlen wird - heißt im Umkehrschluss, dass Ihre
Mieteinnahmen erneut gesichert sind
Die allgemeinen Vorteile der Sachwertanlage Immobilie sind herausragend. Doch hinter einem Immobilienkauf sollte immer auch ein überzeugendes Gesamtkonzept stehen. Das gilt besonders dann, wenn Sie mit Ihrer Immobilie Vermögen nachhaltig aufbauen oder effektiv sichern möchten. Denn für Immobilienbesitzer gibt es etliche noch zu lösende Herausforderungen. Wer kümmert sich beispielsweise um die Vermietung? Wer übernimmt die Verwaltung, rechnet Heizkosten ab, überwacht eine anstehende Sanierung oder kümmert sich bei einem Mieterwechsel um einen reibungslosen Ablauf? Und – vielleicht am wichtigsten – wer garantiert überhaupt, dass die Mieteinnahmen regelmäßig fließen und die Wohnung nicht leer steht?
Aus der Summe dieser Fragen entstand das Konzept privater Kapitalanlage in Pflegeheime. Eine Pflegeimmobilie nutzt die Vorzüge eines Immobilieninvestments, maximiert dabei die Sicherheiten und reduziert die Aufwände maßgeblich.
ein attraktives Arbeitsumfeld mit Raum zur persönlichen Entfaltung schaffen.
Wir als Deutsche Pflegeimmo würden diese Vorteile gerne für Sie umsetzen und Sie mithilfe unserer bewährten Expertise sowie all uns zur Verfügung stehenden Informationen und unserem weitreichenden Netzwerk bestens betreuen.