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Konkret handelt es sich bei der Kapitalanlage Pflegeimmobilie in der Regel um ein Pflegeappartement bzw. Bewohnerzimmer – also eine real geteilte Immobilie – innerhalb einer stationären Pflegeeinrichtung. Ihre Größen variieren inklusive der Gemeinschaftsflächen in etwa zwischen 40 und 100 Quadratmetern. Während damals komplette Pflegeeinrichtungen meist von professionellen Investoren wie Fonds, Banken oder Versicherungen gekauft wurden (und auch nach wie vor werden), werden sie heute aufgrund der hohen Nachfrage immer häufiger in einzelne Appartements aufgeteilt und an Privatanleger veräußert.
Diese Appartements können ähnlich wie eine Eigentumswohnung erworben werden. Die mit dem Kauf einhergehenden Rechte sind der weil absolut vergleichbar mit jenen einer fremdvermieteten Eigentumswohnung. Der neue Eigentümer wird im Grundbuch eingetragen und kann sein Pflegeapartment damit zu jedem Zeitpunkt verkaufen, vererben, verschenken oder beleihen.
Der Mietvertrag besteht jedoch nicht mit dem Einwohner des Zimmers, sondern mit einem erfahrenen und renommierten Betreiber für Pflegeimmobilien. Meist handelt es sich um langfristige Mietverträge mit einer Dauer von mindestens 20-30 Jahren (mit Option auf Verlängerung). Es ist dabei egal, ob das eigene Appartement belegt ist oder eine Zeit lang leer steht. Die vertraglich garantierte Miete wird vom Pflegeheimbetreiber in beiden Fällen gezahlt.
All das geschieht mit automatischen Mietanpassungen und nahezu ohne die ansonsten typischen Aufwände für Verwaltung und Instandhaltung. Kontakte mit den Mietern entfallen sogar komplett. Der Betreiber kümmert sich um die gesamte Verwaltung der Immobilie, sowie die Instandhaltungsarbeiten. Für den Investor entsteht deutlich weniger Vermietungs- bzw. Verwaltungsaufwand als bei einer vermieteten Eigentumswohnung.
Bei Pflegeimmobilien handelt es sich (mit einigen wenigen Ausnahmen) zudem um staatlich geförderte Sozialimmobilien mit renditestarker Kapitalanlage, deren Mieten aufgrund der gesetzlichen Regelungen bis zu 100% durch staatliche Kostenträger (Pflegeversicherung oder Sozialhilfeträger) refinanziert werden. Außerdem erhalten Sie von unseren Betreibern meist ein bevorzugtes Belegungsrecht, das auch Ihre Angehörigen im Bedarfsfall einschließt.
Dabei profitiert der Investor von inflationsgeschützten, regelmäßigen und sicheren Mieteinnahmen, zuzüglich Wertsteigerungen des Objekts. Zudem gibt es Vorzüge im Belegungsrecht. Eigentümer von Appartements im Seniorenheim können später im Alter selbst darin wohnen.
Wir sind stolz, nachhaltig Werte zu schaffen, indem wir ...
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Investition in Pflegeimmobilien (3:22 Min.)
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