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Der erste Schritt beim Kauf einer Pflegeimmobilie ist immer die Auswahl eines vertrauenswürdigen Anbieters.
- Was genau ist ein Anbieter?
Ein Anbieter, auch bekannt als Makler oder Vermittler im Bereich der Pflegeimmobilien-Investments, ist eine Person oder Organisation, die als Bindeglied zwischen Investoren und Verkäufern von Pflegeimmobilien fungiert. Zu den Aufgaben eines guten Anbieters gehören Marktanalysen, Identifikation von Investmentchancen, Beratung zu finanziellen und rechtlichen Aspekten sowie Unterstützung beim Abschluss des Kaufvertrags. Ziel des Anbieters ist es, den Prozess für den Investor zu vereinfachen und eine profitable Anlage zu sichern.
Beim Kauf von Pflegeimmobilie spielen für Sie drei wesentliche Parteien eine Rolle. Diese Parteien sind:
Der Vermittler oder Makler ist Ihre Schnittstelle zur Pflegeimmobilienwelt. Er ist die Verbindung zwischen Käufern und den anderen beiden Parteien. Der Vermittler unterstützt Sie bei der Auswahl der richtigen Immobilie, verhandelt Verträge und bietet wertvolle Beratung und Informationen.
Der Betreiber spielt eine zentrale Rolle in der Pflegeimmobilienbranche. Er ist für den täglichen Betrieb der Einrichtung verantwortlich, darunter die Versorgung der Bewohner, die Anstellung des Pflegepersonals und die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs.
Die Baugesellschaft ist bei Neubauten verantwortlich für die Planung und den Bau der Pflegeimmobilie. Sie sorgt dafür, dass die Immobilien den erforderlichen Standards entsprechen und eine qualitativ hochwertige Wohn- und Pflegeumgebung bieten.
- Warum kaufen Investoren über einen Anbieter/Vermittler?
Für Kundinnen und Kunden der Deutschen Pflegeimmo gilt :
Sie haben sich also für einen passenden Anbieter entschieden - der nächste Schritt ist nun die Wahl der passenden Immobilie
TIPP: Ein mal im Jahr den SCHUFA-Score übeprüfen, sowie ungenutzte Girokonten und Dispokreditlinien schließen, hierdurch kann der Score schon deutlich verbessert werden
Die notarielle Beurkundung gilt juristisch als die strengste Form einer Urkunde und ist bei rechtlich umfangreichen Vorgängen, wie dem Immobilienkaufvertrag, gesetzlich vorgeschrieben. Die Wirksamkeit des Vertrags tritt erst mit der notariellen Unterschrift ein.
TIPP: Beim Kauf über die Deutsche Pflegeimmo werden alle Kosten für den Notartermin übernommen
So verläuft der Zahlungsablauf aus Käufersicht:
Kundinnen und Kunden der Deutschen Pflegeimmo können sich bei jedem Abschnitt dieses Vorganges jederzeit entgeltfrei an uns wenden und Unterstützung erhalten.
Zu einem festgelegten Termin erfolgt die formelle Übergabe des Sonder- und Gemeinschaftseigentums. Diese Abnahme wird professionell begleitet durch ein Gutachten eines Sachverständigen. Dieses Gutachten dient Ihrer Sicherheit und stellt sicher, dass sowohl das individuelle als auch das gemeinschaftliche Eigentum den vereinbarten Standards und Qualitätsanforderungen entsprechen. Bei dieser Gelegenheit können Sie alle Aspekte der Immobilie, insbesondere des Gemeinschaftseigentums, gründlich prüfen und sicherstellen, dass alles Ihren Erwartungen entspricht.
Natürlich erfolgt bei dieser speziellen Form der Immobilie keine Übergabe wie bei einer Eigentumswohnung, also eine Schlüsselübergabe mit anschließendem Leerstand bis Sie einen Mieter finden, da der Betreiber der Einrichtung alle Vermieterpflichten übernimmt. Das macht Pflegeimmobilien oft besonders attraktiv, da sie nicht mit dem Aufwand von regulären Wohnobjekten verbunden sind.
Bei einem Neubauprojekt steht die Inbetriebnahme bis zur Fertigstellung noch aus, hierbei werden sie am Tag der Fertigstellung zum Eigentümer
Sollten Sie das bevorzugte Belegungsrecht in Anspruch nehmen wollen:
Das bevorzugte Belegungsrecht auf einen Pflegeplatz ist ein Rechtsanspruch, der den Eigentümern von Pflegeimmobilien von den Betreibergesellschaften zugesichert wird. Nach dem Kauf eines Pflegeappartements haben die Eigentümer das Recht auf einen schnellen Einzug bei Pflegebedürftigkeit. Dieses Recht wird aktiv, wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, wobei der Betreiber eine baldige Unterbringung in der Einrichtung garantiert. Oft gilt dieses Recht auch für Familienmitglieder, dessen Geltungsbereich vertraglich festgelegt sein sollte. Der Anspruch kann sich auf alle Einrichtungen ausweiten, die vom selben Unternehmen betrieben werden.
Dies gilt entweder für die Eigentümerin oder den Eigentümer, oder für direkte Angehörige.
Herzlichen Glückwunsch
- Ein Blog von Siawash Danshian